HONORAR
Soweit keine Vergütung auf Stundensatzbasis vereinbart wurde, erfolgt die Honorierung grundsätzlich nach der Rechtsanwaltsvergütungsverordnung (RVG) in der jeweils geltenden Fassung; bei Hilfeleistung in Steuerangelegenheiten in Verbindung mit der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV).